Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren viele Bereiche unseres Lebens revolutioniert. Von der Automatisierung von Arbeitsprozessen bis hin zu personalisierten Nutzererfahrungen – die Möglichkeiten scheinen endlos. Doch mit dieser Entwicklung geht auch eine wachsende Notwendigkeit einher, die Kompetenzen im Umgang mit KI nachzuweisen. Ab dem 2. Februar 2025 wird es daher entscheidend sein, wie Unternehmen die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden dokumentieren und validieren können.
Regulatorische Anforderungen: Mit dem Aufkommen neuer Gesetze und Vorschriften im Bereich Datenschutz und KI-Nutzung werden Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter entsprechend auszubilden und deren Kompetenzen nachzuweisen. Für den Nachweis der KI-Kompetenz gilt der 02.02.2025 als Stichtag. Es gibt aber Übergangsregelungen, die in Art. 111 AI Act für bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, gelten. Hier gilt der 02.08.2025 als Stichtag.
Wir bieten ab März 2025 Schulung zur KI-Kompetenz nach Art 4 AI Act an.