Informationssicherheit

Wir unterstützen Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Umsetzung der ISO 27001
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Informationssicherheit nach ISO 27001 und der externe Informationssicherheitsbeauftragte

An die Betreiber kritischer Infrastrukturen werden vom Gesetzgeber besondere Maßnahmen zum Schutz ihrer Daten und der IT gestellt. Als Leitfaden für die Etablierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) findet die ISO Norm 27001 Verwendung.

Die Informationssicherheit bezieht sich auf den Schutz von Informationen gegen unbefugten Zugriff, Veränderung oder Verlust. Sie ist von großer Bedeutung für Unternehmen, Organisationen und Regierungen und umfasst eine Vielzahl verschiedener Aspekte wie Datensicherheit, Netzwerksicherheit, physische Sicherheit, Zugangskontrolle und Awareness-Trainings für Mitarbeiter.

Um Informationssicherheit zu gewährleisten, müssen Unternehmen und Organisationen spezifische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Daten sicher sind.

Informationssicherheit ist ein ständiger Prozess und erfordert eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung von Sicherheitsmaßnahmen, um die sich ständig ändernden Bedrohungen und Herausforderungen zu bewältigen.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung und Verbesserung von Informationssicherheitsmanagementsystemen gemäß der ISO 27001. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen praxistaugliche und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Daher verfolgen wir keine pauschalen Ansätze.

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Die DIN ISO/IEC 27001 definiert Anforderungen an die Errichtung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines ISMS.

Dieses ISMS muss hierbei immer an den individuellen Erfordernissen einer Organisation ausgerichtet werden. Für Organisationen die ein ISMS umsetzen oder verbessern wollen ergeben sich in der Praxis vier typische Herausforderungen:

  • Integration des ISMS in die bestehenden Betriebsabläufe,
  • effiziente Aufrechterhaltung des ISMS,
  • Erzielung eines angemessenen Sicherheitsniveaus und
  • Konformität mit dem Standard

Ziel ist es, ein für das Unternehmen angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen, bestehende Risiken zu erkennen und zu beseitigen, sowie die Aufrechterhaltung des ISMS nach dem PDCA Modell. Im Fokus stehen dabei die drei Grundwerte des Datenschutzes und der Informationssicherheit:

  • Vertraulichkeit,
  • Integrität
  • und Verfügbarkeit.

Die Anforderungen können auf Unternehmen jeder Art und Größe angewendet werden. Wir unterstützen Sie auch bei begleitenden Leistungen im Rahmen bestehender Managementsysteme.

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Externer Informationssicherheitsbeauftragter

Immer mehr Unternehmen mit komplexeren IT-Strukturen oder erhöhten Ansprüchen an ihre IT-Sicherheit erkennen die Vorteile eines Beauftragten für Informationssicherheit. So hat sich seit einigen Jahren die Rolle des Informationssicherheitsbeauftragten etabliert.

Durch die Digitalisierung vieler Prozesse und ganzer Wertschöpfungsketten wurde der Aufgabenbereich des Informationssicherheitsbeauftragten jedoch stark erweitert. Denn heutzutage muss nicht nur die Sicherheit der IT gewährleistet werden, sondern auch die Sicherheit in der Verarbeitung personenbezogener Daten nach DS-GVO sowie aller anderen verarbeiteten Informationen.

Dem externen Informationssicherheitsbeauftragten obliegen die technische und organisatorische Kontrolle.

Hierzu zählen u.a. Mitarbeiterschulungen, Beratung der Geschäftsführung und interne Audits. Eine Vollzeitstelle kann und soll ein externer Informationssicherheitsbeauftragter nicht ersetzen. Zunächst bringt der Informationssicherheitsbeauftragte viel Erfahrung und Fachkompetenz mit. Darüber hinaus ist er in der Lage, zwischen den verschiedenen Abteilungen und Rollen in einer Organisation zu vermitteln und einen neutralen und sachorientierten Standpunkt einzunehmen.

Zu den – im Einzelfall zu definierenden – Leistungen zählen unter anderem:

  • Der Informationssicherheitsbeauftragte kann die regelmäßige Pflege der Referenzdokumente eines ISMS übernehmen und entlastet damit interne IT-Ressourcen.
  • Teilnahme an Besprechungen der IT-Abteilung. Dadurch soll gewährleistet werden, dass wesentliche Änderungen und strategische Entwicklungen begleitet werden können.
  • Teilnahme und Leitung des Sicherheitsgremiums.
  • Zusammenstellung der Informationen und Erstellung des jährlichen Managementberichts des IT-Sicherheitsbeauftragten an die Leitungsebene.
  • Die Einweisung neuer Mitarbeiter durch den Informationssicherheitsbeauftragten, um diese mit den Grundregeln des Hauses und der Informationssicherheit vertraut zu machen. Dies beinhaltet auch die Erstellung und Aktualisierung der für diese Einweisung erforderlichen Unterlagen.
  • Durchführung von Sensibilisierungsveranstaltungen in geeigneten Zusammenkünften entlang der Organisationsstruktur des Kunden. Die Sensibilisierung ist mindestens jährlich für jeden Mitarbeiter durchzuführen.

Angesichts der hohen Anforderungen an diese Position und des Fachkräftemangels lohnt sich für die meisten Unternehmen die Bestellung eines Experten als externen Informationssicherheitsbeauftragten. Sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne: 06232 / 980 22 55