Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will.
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Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz umfasst alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben und die mit dem betroffenen Unternehmen selbst beruflich in Kontakt stehen.

Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen). Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt daher für Arbeitnehmende, Beamte, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeitende von Lieferanten, sowie auch für Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat.

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Wer ist wie betroffen und was ist zu tun?

  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden mussten bis zum 2. Juli 2023 sichere Hinweisgebersysteme einführen, Firmen mit 50-249 Mitarbeitenden haben eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023.
  • Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
  • Das Verfahren der Meldungsabgabe muss mündlich oder schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich sein
  • Die Meldestelle muss Hinweisgebenden innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen
  • Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle die hinweisgebende Person darüber informieren, welche Maßnahmen in Folge ergriffen wurden, z. B. die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde
  • Unternehmen müssen die Identität der Hinweisgebenden schützen und DSGVO-Vorgaben einhalten
  • Unternehmen müssen Informationen über zuständige Aufsichtsbehörde(n) bereithalten

Spätestens jetzt sollten sich daher alle Unternehmen, die unter die Einrichtungspflicht des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, mit der Einrichtung interner Meldestrukturen beschäftigen.

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