Hinweisgeberschutzgesetz

Umsetzung interne Meldestelle
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Umsetzung Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals einen EU-weit einheitlichen Schutz für Hinweisgeber schaffen soll.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz erfasst alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erhalten haben und in einem beruflichen Kontakt zu dem betroffenen Unternehmen stehen.

Es regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangen und diese an interne oder externe Hinweisgeberstellen weitergeben (Hinweisgeber). Es gilt somit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Praktikantinnen und Praktikanten, ehrenamtlich Tätige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferanten sowie für Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat.

Seit 2023 auch wichtig für Ihr Unternehmen. Wir setzen für Sie eine rechtskonforme interne Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes inklusive der gesamten Fallbearbeitung um. 

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Wer ist von der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie betroffen?

Alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen ab Dezember 2023 eine interne Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber einrichten. Gleiches gilt für Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie für Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

 

Was ist zu tun?

  • Das Meldeverfahren muss mündlich oder schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich sein.
  • Die Meldestelle muss dem Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen.
  • Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle dem Hinweisgeber mitteilen, welche Maßnahmen in der Folge ergriffen wurden, z. B. die Einleitung einer internen Untersuchung oder die Weiterleitung der Meldung an die zuständige Behörde.
  • Unternehmen müssen die Identität des Hinweisgebers schützen und die Vorgaben der DSGVO einhalten.
  • Unternehmen müssen Informationen über die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) bereithalten.

Wir beraten Sie gerne: 06232 / 980 22 55

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Rechtskonformen Meldeplattform zum Pauschalpreis

Wir bieten Ihnen ein Komplettpaket mit einer gesetzeskonformen Meldeplattform mit Ihrem Logo (ISO 27001 zertifiziert) und der gesamten Fallbearbeitung zu einem Pauschalpreis. Wir richten das Meldesystem ein & überwachen die eingehenden Meldungen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die Sie für die Kommunikation benötigen.

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