Datenschutz

Datenschutz-Beratung, externer Datenschutzbeauftragter (DSB), DSGVO Schulungen
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Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Unsere Datenschutzberatung basiert auf langjähriger, praxiserprobter Erfahrung aus über 30 Jahren und erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. So ist Ihr Datenschutzniveau immer auf dem neuesten Stand. Als externer Datenschutzbeauftragter sind wir, für Sie vorwiegend in folgenden Regionen im Einsatz: Speyer, Karlsruhe, Heidelberg sowie Mannheim.

Darüber hinaus sind wir vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hinsichtlich der Kompetenzen und Qualitäten geprüft. Damit erfüllen wir die Zulassung für eine förderfähige Datenschutzberatung.

Unabhängig – Zuverlässig – Kompetent – Rechtssicher

Datenschutz-Beratung

Datenschutz-Beratung

Die Umsetzung des Datenschutzes in Unternehmen erfordert fundiertes Fachwissen im Datenschutz, sowie in der IT und eine kontinuierliche Weiterbildung, um jederzeit ein rechtskonformes und nachhaltiges Datenschutzmanagement umsetzen zu können.

Im Rahmen der Datenschutz-Beratung analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen und prüfen sorgfältig alle Prozesse in Ihrem Unternehmen. Kein Problem bleibt unentdeckt.

Die Vertraulichkeit und Integrität von Daten sicherzustellen, rückt immer mehr in den Vordergrund. Dazu gehören intelligente Verschlüsselungs- und Anonymisierungsverfahren sowie ein plattformübergreifendes Rechtemanagement – zunehmend auch für mobile Anwendungen. Können Sie sicherstellen, dass z. B. Dokumente und E-Mails nur von autorisierten Personen eingesehen werden können?

Vorstände und Geschäftsführer haben gerade auch in Zeiten von Homeoffice eine gesetzlich verankerte Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht. Sie tragen ein Haftungsrisiko für Organisationsverschulden. Vertrauensdelikte von innen und außen bergen daher nicht nur Gefahren für das Unternehmen, sondern auch für jeden Entscheidungsträger persönlich.

Werden Datenschutzprozesse nicht vollständig oder fehlerhaft umgesetzt, kann sich das Unternehmen daher eines Organisationsverschuldens schuldig machen.

Beratung IT-Sicherheit, IT-Grundschutz nach BSI. Sicherheitskonzepte KMU - Speyer, Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg

Externer Datenschutzbeauftragter (DSB)

Unternehmen, in denen mindestens 20 Personen personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen.

Häufig treten gerade bei der Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) Probleme auf, da die wesentlichen Anforderungen in der IT stattfinden.

Der externe DSB muss sich daher auch in der IT auskennen, um die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung rechtskonform umsetzen zu können. Voraussetzung für eine rechtskonforme Umsetzung ist daher auch ein hohes Verständnis der bestehenden IT-Landschaft und der Prozesse.

Einen eigenen Mitarbeiter für den Datenschutz abzustellen und aus- und fortzubilden, ist für viele Unternehmen wirtschaftlich nicht sinnvoll. Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit, uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Vorteile externer DSB:

  • Rechtskonforme Umsetzung auch bei komplexen Anforderungen.
  • Ein externer Datenschutzbeauftragter ist bereits ausgebildet, die Kosten der Fortbildung gehen nicht zulasten des Auftraggebers.
  • Keine Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung.
  • Geballte Datenschutz-Fachkompetenz und umfangreiche Praxiserfahrung.
  • Hohe Transparenz der Aktivitäten durch den Nachweis der erbrachten Leistungen und Ergebnisse.

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter in der Region Speyer, Heidelberg, Karlsruhe und Mannheim übernehmen wir Ihr Datenschutzmanagement bedarfsgerecht und effizient. Jederzeit, transparent und zu fairen Preisen. Durch unsere langjährige Unternehmens- und IT-Erfahrung verstehen wir schnell und umfassend, worauf es in Ihrem Unternehmen ankommt.

Datenschutz Schulung für Mitarbeiter - Awareness Schulung.

DSGVO Schulungen Mitarbeiter

Für Unternehmen ist es wichtig, sich mit den für sie geltenden Datenschutzbestimmungen auseinanderzusetzen und Maßnahmen zu deren Einhaltung zu ergreifen.

Ein ganzheitliches Datenschutzkonzept nach der DSGVO sieht die regelmäßige Durchführung von Mitarbeiterschulungen vor.

. Bei Datenschutz und IT-Sicherheit wird immer noch in erster Linie an die Technik gedacht und der „Faktor Mensch“ viel zu wenig berücksichtigt. Nur wenn alle Mitarbeiter mit dem Datenschutzkonzept des Unternehmens vertraut sind, können sie auch entsprechend handeln.

Entscheidend ist, dass Seminare oder Workshops mit Schulungscharakter genau auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Teilnehmer zugeschnitten sind. Je nach Themenbereich nehmen nicht alle Mitarbeiter, sondern einzelne Abteilungen oder Teilnehmergruppen an den Schulungen teil. So ist es möglich, die Schulungsinhalte genau auf die jeweiligen Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche im Unternehmen zuzuschneiden.

Datenschutzschulungen und die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduzieren nachweislich das Risiko von Datenschutz- und Sicherheitsverstößen. 

Dabei stehen im Wesentlichen drei Ziele im Vordergrund:

  1. Bewusstsein für datenschutzrechtliche Probleme schaffen
  2. Mitarbeiter zu datenschutzkonformen Verhalten befähigen
  3. Bereitschaft zu datenschutzkonformen Verhalten fördern

Schulungen und Workshops gelten auch als Nachweis für die Umsetzung der DSGVO im Unternehmen. Unsere Schulungen werden inhaltlich dokumentiert. Die Teilnehmer erhalten eine entsprechende Teilnahmebescheinigung sowie die Schulungsunterlagen. 

Wir beraten Sie gerne: 06232 / 980 22 55

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Aufgrund der Komplexität ist Datenschutz eine Herausforderung für jedes Unternehmen

Die Umsetzung des Datenschutzes in Unternehmen setzt fundiertes Fachwissen und stete Weiterbildung voraus, um ein jederzeit rechtskonformes und nachhaltiges Datenschutzmanagement implementieren zu können. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen und prüfen sorgfältig alle Prozesse in Ihrem Unternehmen. Kein Problem bleibt unerkannt. Wir bilden die Brücke zwischen Prozessen und IT.

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30 Jahre Erfahrung

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Neutrale Perspektive auf Ihr Unternehmen

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Rechtskonforme Umsetzung

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Ausgereifte Konzepte

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 Hohe Effizienz

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Niedrige Kosten

Wir bilden die Brücke zwischen Datenschutz und IT-Sicherheit in ihrem unternehmen

JETZT BERATUNSTERMIN VEREINBAREN
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Häufige Fragen zum Datenschutz

Ist eine Datenschutz-Schulung Pflicht?

Ja, der Gesetzgeber sieht regelmäßige Datenschutzschulungen als unerlässlich an, um den Anforderungen des Datenschutzes bei der Erhebung und Verarbeitung gerecht zu werden. Insbesondere sollen die mit der Erhebung und Verarbeitung betrauten Personen die korrekte Umsetzung der Vorgaben der DSGVO beherrschen.

Wer muss eine Datenschutz-Schulung machen?

Eine Datenschutzschulung ist grundsätzlich für alle Personen sinnvoll, die mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind.

Wie oft müssen Mitarbeiter im Rahmen der DSGVO geschult werden?

Hier gibt es keine klaren Regelungen des Gesetzgebers, man sollte aber 1 bis 2 Schulungen pro Jahr einkalkulieren.

Alexa und Datenschutz?

Alexa hört immer zu. Woher sollte sie sonst wissen, dass sie gerade angesprochen wurde und eine Funktion ausführen soll. Sofern man Alexa aktiviert, hat der Benutzer dem zugestimmt.

Ist Datenschutz im Alltag anwendbar?

Ja, Datenschutz im Alltag ist machbar. Man muss sich nur fragen, ob ich eine bestimmte Funktion wirklich brauche und dafür in Kauf nehme, dass meine Daten an Dritte weitergegeben werden. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Was sind technisch organisatorische Maßnahmen im Rahmen der DSGVO?

Die rechtskonforme Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung erfordert, dass in Unternehmen sowohl organisatorische Maßnahmen wie Handlungsanweisungen, z.B. die Verpflichtung der Mitarbeiter/innen zur Vertraulichkeit bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, als auch technische Maßnahmen, z.B. die Umsetzung eines IT-Rollenkonzepts oder der Einsatz von Firewallsystemen, festgelegt werden. Ziel ist es, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten dauerhaft sicherzustellen.

Kennen Sie schon das TTDSG?

Mit dem im Dezember 2021 in Kraft tretenden Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) werden die bisher im TKG enthaltenen sektorspezifischen Bestimmungen zum Datenschutz und zum Fernmeldegeheimnis in ein neues Stammgesetz, das TTDSG, überführt. Auch die Datenschutzbestimmungen für Telemedien werden künftig im TTDSG geregelt. Dies hat insbesondere für Betreiber von Online-Shops gravierende Auswirkungen, da die Wahrung der Integrität im Endgerät nun in der Verantwortung des Shop-Anbieters liegt. Gerne beraten wir Sie zu den Änderungen, die sich durch das TTDSG für Ihr Unternehmen ergeben.

Wann ist ein externer Datenschutzbeauftragter notwendig?

Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist ab 20 Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, verpflichtend.

Wir beraten Sie gerne: 06232 / 980 22 55